Stand: Oktober 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für IT-Dienstleistungen, Managed Services, Projekte und Lieferungen von alpatecs, Inhaber Bernhard Rainer, Kapfstraße 59c/3, 6800 Feldkirch.

01Geltungsbereich

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen alpatecs, Inhaber Bernhard Rainer, Kapfstraße 59c/3, 6800 Feldkirch („alpatecs“) und ihren Kunden über IT-Dienstleistungen, Managed Services, Projekte sowie die Lieferung von Hardware, Software und Lizenzen.

1.2Das Angebot von alpatecs richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Verträge mit Verbrauchern schließt alpatecs nur nach gesonderter Vereinbarung; dafür gehen die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes diesen AGB vor.

1.3Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: (a) die individuelle Vereinbarung bzw. das angenommene Angebot, (b) die Leistungsbeschreibung des gebuchten Pakets einschließlich Servicelevel, (c) die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV), (d) diese AGB, (e) die jeweils gültige Preisliste.

1.4Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn alpatecs ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die Erbringung von Leistungen allein bedeutet keine Zustimmung.

1.5Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

02Angebot und Vertragsabschluss

2.1Angebote von alpatecs sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

2.2Der Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung des Angebots oder Servicevertrags durch den Kunden (auch elektronisch), durch schriftliche Auftragsbestätigung von alpatecs (E-Mail genügt) oder durch den Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden.

2.3Angaben in Prospekten, auf der Website, in Präsentationen sowie mündliche Auskünfte sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil werden. Zusicherungen bestimmter Eigenschaften bedürfen der Schriftform.

2.4Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind (§ 1170a ABGB). Zeichnet sich eine Überschreitung um mehr als 15 % ab, informiert alpatecs den Kunden umgehend.

03Leistungsumfang

3.1Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung des gebuchten Pakets (Basis, Business oder Security+). Nicht enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, insbesondere Hardware, Software und Lizenzen, Projekte, Vor-Ort-Einsätze, Incident Response über die Erstreaktion hinaus, Schulungen sowie Einsätze außerhalb der Servicezeit. Diese Leistungen werden gesondert nach Angebot oder Aufwand verrechnet.

3.2Managed Services sind Dienstleistungen zur Betreuung, Überwachung und Pflege der IT des Kunden. alpatecs erbringt sie sorgfältig nach dem jeweiligen Stand der Technik. Einen bestimmten Erfolg, etwa die ununterbrochene Verfügbarkeit von Systemen oder die Abwehr jedes Angriffs, schuldet alpatecs nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

3.3Projekte (z. B. Migrationen, Netzwerkumbauten, neue Standorte) erbringt alpatecs auf Grundlage eines eigenen Angebots mit festgelegtem Umfang. Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach der Fertigstellungsmeldung wesentliche Mängel schriftlich meldet oder die Leistung produktiv nutzt.

3.4alpatecs darf zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer und Dienste von Herstellern einsetzen (z. B. ein Security Operations Center oder Rechenzentren für Datensicherungen). Für personenbezogene Daten gilt dabei die AVV.

3.5alpatecs darf eingesetzte Werkzeuge und Produkte durch gleichwertige oder bessere ersetzen, wenn der vereinbarte Leistungsumfang erhalten bleibt und dem Kunden keine Mehrkosten entstehen. Wesentliche Änderungen kündigt alpatecs vorab an.

04Servicezeit und Reaktionszeiten

4.1Servicezeit ist Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Vorarlberg sowie der 24. und 31. Dezember. Im Paket Security+ werden die Endpoints zusätzlich rund um die Uhr durch ein Security Operations Center (SOC) überwacht.

4.2Die Reaktionszeiten je Paket ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (derzeit Basis: kritisch 4 Stunden, normal 1 Werktag; Business: 2 bzw. 8 Stunden; Security+: 1 bzw. 4 Stunden). Sie laufen ab Eingang der Meldung über die vereinbarten Kanäle (Telefon, E-Mail an hello [at] alpatecs.com) und nur innerhalb der Servicezeit. Reaktionszeit bedeutet den Beginn der qualifizierten Bearbeitung, nicht die Behebung.

4.3Kritisch ist eine Störung, die den Geschäftsbetrieb des Kunden wesentlich beeinträchtigt, etwa der Ausfall eines zentralen Servers oder der Verdacht auf einen Cyberangriff. Kritische Störungen sind telefonisch zu melden.

4.4Einsätze außerhalb der Servicezeit erfolgen auf Anforderung des Kunden und nach Verfügbarkeit; sie werden mit den Zuschlägen laut Preisliste verrechnet. Eine Rufbereitschaft besteht nur, wenn sie gesondert vereinbart ist.

4.5Geplante Wartungsarbeiten führt alpatecs nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten des Kunden durch und kündigt zu erwartende Unterbrechungen vorab an. Angekündigte Wartungen sowie Ausfälle von Drittanbietern (z. B. Internetprovider, Cloud-Dienste, Hersteller) gelten nicht als Störung im Verantwortungsbereich von alpatecs.

05Fernwartung und Zugriff

5.1Der Kunde gestattet alpatecs den Fernzugriff auf die betreuten Systeme, soweit dies für die vereinbarten Leistungen erforderlich ist. Dazu installiert alpatecs Software-Agenten (z. B. für Monitoring, Patch-Management, Endpoint-Schutz und Datensicherung) und nutzt eine Fernwartungslösung (derzeit TeamViewer).

5.2Fernwartungssitzungen an Arbeitsplätzen erfolgen nur nach Freigabe durch den jeweiligen Benutzer. Unbeaufsichtigter Zugriff auf Server und verwaltete Systeme ist im Rahmen der vereinbarten Leistungen zulässig.

5.3alpatecs schützt die eigenen Zugänge mit Mehrfaktor-Authentifizierung, gibt Zugangsdaten nicht weiter und protokolliert Zugriffe, soweit die eingesetzte Lösung dies ermöglicht. Der Kunde kann Auskunft über erfolgte Zugriffe verlangen.

5.4Administrative Zugangsdaten verwahrt alpatecs verschlüsselt in einem Passwort-Manager. Sie werden bei Vertragsende an den Kunden übergeben.

06Mitwirkung des Kunden

6.1Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und eine Vertretung.

6.2Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle Informationen, Zugänge, Berechtigungen und Räumlichkeiten bereit, die für die Leistungen nötig sind. Er informiert alpatecs vorab über Änderungen an seiner IT-Umgebung, etwa neue Geräte, Software, Standorte oder Mitarbeitende.

6.3Der Kunde meldet Störungen, Sicherheitsvorfälle und Verdachtsfälle unverzüglich, möglichst mit Zeitpunkt, betroffenen Systemen und Fehlermeldungen.

6.4Der Kunde nimmt an Systemen, die alpatecs verwaltet, keine Eingriffe ohne Abstimmung vor und deaktiviert keine Agenten oder Schutzfunktionen. Er sorgt dafür, dass seine Mitarbeitenden und von ihm beauftragte Dritte dies ebenfalls einhalten.

6.5Der Kunde ist für die rechtmäßige Lizenzierung der Software verantwortlich, die er nicht über alpatecs bezieht, sowie für die Inhalte und Daten auf seinen Systemen.

6.6Der Kunde sorgt für sichere Passwörter, nutzt Mehrfaktor-Authentifizierung, wo alpatecs sie empfiehlt, und sensibilisiert seine Mitarbeitenden regelmäßig für Informationssicherheit.

6.7Sicherheitsempfehlungen von alpatecs, etwa den Austausch nicht mehr unterstützter Systeme, prüft der Kunde in angemessener Frist. Setzt er sie nicht um, haftet alpatecs nicht für Schäden, die bei Umsetzung vermieden worden wären.

6.8Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Dadurch entstehenden Mehraufwand verrechnet alpatecs nach Aufwand.

07Datensicherung

7.1Der Kunde bleibt für seine Daten verantwortlich. Ist Managed Backup gebucht (Pakete Business und Security+), führt alpatecs die Datensicherung im vereinbarten Umfang durch, überwacht sie und testet die Wiederherstellung regelmäßig gemäß Leistungsbeschreibung.

7.2Ohne gebuchtes Managed Backup obliegt die Datensicherung dem Kunden. Vor Arbeiten, die Daten gefährden können (z. B. Migrationen), stellt der Kunde in diesem Fall eine aktuelle Sicherung sicher; alpatecs weist ihn vorher darauf hin.

7.3Welche Systeme und Daten gesichert werden und wie lange Sicherungen aufbewahrt werden, wird schriftlich festgelegt. Neue Systeme werden einbezogen, sobald der Kunde sie meldet.

7.4Auch bei sorgfältiger Durchführung kann eine vollständige Wiederherstellung nicht in jedem Fall garantiert werden. Für die Haftung bei Datenverlust gilt Punkt 14.4.

08Informationssicherheit und NIS2

8.1Sicherheitsleistungen wie Endpoint-Schutz (EDR), Managed Detection and Response (MDR), E-Mail-Security und Firewall-Management senken das Risiko erfolgreicher Angriffe deutlich, schließen es aber nicht aus. alpatecs schuldet die vereinbarten Maßnahmen nach dem Stand der Technik, nicht die Verhinderung jedes Vorfalls.

8.2Bei einem Sicherheitsvorfall übernimmt alpatecs innerhalb der Servicezeit (im Paket Security+ zusätzlich rund um die Uhr durch das SOC) die Erstreaktion: Bewertung, Eindämmung, etwa durch Isolation betroffener Geräte, und Information des Kunden. Weitergehende Leistungen wie Forensik, Wiederaufbau oder die Begleitung von Behörden- und Versicherungsverfahren werden nach Aufwand verrechnet.

8.3Stellt alpatecs einen erheblichen Sicherheitsvorfall fest, der Systeme des Kunden betrifft, informiert alpatecs den Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis, damit er eigene Meldepflichten fristgerecht erfüllen kann.

8.4Ist der Kunde eine wesentliche oder wichtige Einrichtung nach dem NIS-Gesetz 2026, unterstützt alpatecs ihn bei der Sicherheit der Lieferkette: mit Auskünften über die eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen, durch Mitwirkung an Risikobewertungen und Nachweisen sowie bei Meldungen von Sicherheitsvorfällen. Die Meldung an die zuständige Behörde bzw. das zuständige CSIRT und die Verantwortung für die Einhaltung des NISG bleiben beim Kunden. Leistungen über die Leistungsbeschreibung hinaus, etwa Audits oder Dokumentation, werden nach Angebot verrechnet.

09Hardware, Software und Lizenzen

9.1Für Hardware, Software, Cloud-Dienste und Lizenzen von Herstellern (z. B. Microsoft, Fortinet, Huawei, Barracuda, Hornetsecurity, SentinelOne, Veeam) gelten zusätzlich deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen, die der Kunde mit der Bestellung anerkennt. alpatecs stellt sie auf Anfrage zur Verfügung.

9.2Laufzeiten, Mindestmengen und Kündigungsfristen der Hersteller (z. B. die Jahresbindung bei Microsoft-365-Abonnements) gelten auch im Verhältnis zum Kunden, unabhängig von der Laufzeit des Servicevertrags. Eine vorzeitige Reduktion ist nur möglich, soweit der Hersteller dies zulässt.

9.3Preisänderungen von Herstellern und Lieferanten für Lizenzen und Cloud-Dienste darf alpatecs ab deren Wirksamkeit weitergeben. alpatecs informiert den Kunden darüber nach Möglichkeit vorab.

9.4Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Teillieferungen sind zulässig. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Kunden oder an den Transporteur auf den Kunden über.

9.5Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von alpatecs.

9.6Geräte, die alpatecs dem Kunden für die Dauer des Vertrags zur Verfügung stellt (z. B. eine Firewall oder Backup-Appliance im Mietmodell), bleiben Eigentum von alpatecs und sind bei Vertragsende zurückzugeben.

10Preise und Zahlung

10.1Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gilt die bei Vertragsabschluss gültige Preisliste.

10.2Monatliche Pauschalen werden monatlich im Voraus verrechnet; begonnene Kalendermonate werden voll verrechnet. Die Pauschale richtet sich nach der Anzahl der betreuten Geräte und Benutzer; Änderungen werden ab dem Folgemonat berücksichtigt.

10.3Leistungen nach Aufwand werden in angefangenen Einheiten von 15 Minuten zu den Stundensätzen laut Preisliste verrechnet. Bei Vor-Ort-Einsätzen werden Fahrtzeit und Fahrtkosten laut Preisliste verrechnet. Einmalige Leistungen wie das Onboarding werden nach Angebot verrechnet.

10.4Rechnungen werden elektronisch übermittelt und sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

10.5Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte (§ 456 UGB). alpatecs darf zusätzlich den Pauschalbetrag nach § 458 UGB sowie angemessene, zur Einbringung notwendige Mahn- und Inkassokosten verrechnen.

10.6Ist der Kunde trotz Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen in Verzug, darf alpatecs weitere Leistungen nach schriftlicher Ankündigung bis zur Zahlung aussetzen. Ausgenommen sind Maßnahmen zur Abwehr unmittelbarer Sicherheitsgefahren.

10.7Der Kunde darf nur mit Forderungen aufrechnen, die alpatecs schriftlich anerkannt hat oder die gerichtlich festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur aus demselben Vertragsverhältnis.

11Wertsicherung und Preisanpassung

11.1Monatliche Pauschalen und Stundensätze sind nach dem Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) der Statistik Austria oder einem an seine Stelle tretenden Index wertgesichert. Ausgangsbasis ist die Indexzahl des Monats des Vertragsabschlusses. alpatecs passt die Preise einmal jährlich zum 1. Jänner im Ausmaß der Veränderung gegenüber der Ausgangsbasis bzw. der letzten Anpassung an; maßgeblich ist die Indexzahl für Oktober des Vorjahres. Sinkt der Index, werden die Preise im gleichen Ausmaß gesenkt. Wird eine Anpassung nicht vorgenommen, bedeutet das keinen Verzicht.

11.2Darüber hinausgehende Preiserhöhungen, etwa weil Hersteller oder Dienstleister die Preise für in den Paketen enthaltene Lizenzen und Dienste erhöhen, kündigt alpatecs mindestens zwei Monate vorher schriftlich an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamkeitstermin der Erhöhung kündigen; alpatecs weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.

12Vertragsdauer und Kündigung

12.1Serviceverträge über Managed Services werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und beginnen mit dem vereinbarten Leistungsbeginn. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate, sofern nichts anderes vereinbart ist.

12.2Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit. Die Kündigung bedarf der Schriftform; E-Mail genügt. alpatecs bestätigt den Eingang schriftlich.

12.3Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für alpatecs insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als 30 Tage mit Zahlungen in Verzug ist, die Leistungen rechts- oder vertragswidrig nutzt oder nutzen lässt oder wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung wiederholt verletzt.

12.4Ein Wechsel in ein höheres Paket ist jederzeit zum nächsten Monatsersten möglich, ein Wechsel in ein niedrigeres Paket unter Einhaltung der Kündigungsfrist, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit.

12.5Bei Vertragsende übergibt alpatecs dem Kunden die IT-Dokumentation und die Zugangsdaten, entfernt nach Abstimmung die eigenen Agenten und Zugänge und gibt die Daten aus Sicherungen nach Wahl des Kunden heraus oder löscht sie. Sicherungen werden spätestens 30 Tage nach Vertragsende gelöscht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Unterstützung beim Übergang an einen anderen Dienstleister, die darüber hinausgeht, erbringt alpatecs nach Aufwand.

13Gewährleistung

13.1Für Werkleistungen und Lieferungen leistet alpatecs Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Abweichungen: Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe bzw. Abnahme. alpatecs kann nach eigener Wahl zunächst verbessern oder austauschen. Erst wenn dies zweimal fehlschlägt oder unmöglich ist, kann der Kunde Preisminderung oder, bei nicht geringfügigen Mängeln, Wandlung verlangen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen.

13.2Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich und nachvollziehbar zu rügen (§ 377 UGB).

13.3Für Hardware und Software von Herstellern gelten vorrangig deren Garantiebedingungen. alpatecs unterstützt den Kunden bei der Abwicklung.

13.4Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf Bedienungsfehler, Eingriffe des Kunden oder Dritter, ungeeignete Umgebungsbedingungen, nicht freigegebene Hard- oder Software oder die Nichtbefolgung von Empfehlungen von alpatecs zurückzuführen sind.

13.5Stehen von alpatecs selbst betriebene Dienste aus Gründen, die alpatecs zu vertreten hat, in einem Kalendermonat mehr als 10 Stunden innerhalb der Servicezeit nicht zur Verfügung, mindert sich die Pauschale für den betroffenen Dienst anteilig. Der Kunde macht dies innerhalb eines Monats nach Ende des betroffenen Kalendermonats schriftlich geltend.

14Haftung

14.1alpatecs haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt nicht für Personenschäden.

14.2Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung, ausgenommen Personenschäden, je Schadensfall auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von alpatecs begrenzt. alpatecs gibt dem Kunden auf Anfrage Auskunft über Höhe und Umfang der Versicherung.

14.3Soweit gesetzlich zulässig, haftet alpatecs nicht für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Betriebsunterbrechung, reine Vermögensschäden und Ansprüche Dritter gegen den Kunden.

14.4Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand beschränkt, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.

14.5alpatecs haftet nicht für Schäden durch Ausfälle oder Fehler von Drittanbietern (z. B. Hersteller, Cloud-, Internet- und Telekommunikationsanbieter) und nicht für Schäden durch Angriffe Dritter, soweit alpatecs die vereinbarten Schutzmaßnahmen ordnungsgemäß erbracht hat.

14.6Schadenersatzansprüche sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem schädigenden Ereignis.

14.7Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von alpatecs. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

14.8Der Kunde haftet für Schäden, die alpatecs oder Dritten durch eine rechts- oder vertragswidrige Nutzung der Leistungen durch ihn, seine Mitarbeitenden oder von ihm beauftragte Dritte entstehen. Bei Missbrauch oder einer akuten Gefahr für andere Systeme darf alpatecs betroffene Zugänge und Verbindungen sofort sperren; alpatecs informiert den Kunden unverzüglich.

15Höhere Gewalt

15.1Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von alpatecs, etwa Naturereignisse, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streik, großflächige Ausfälle von Strom-, Internet- oder Cloud-Infrastruktur oder großflächige Cyberangriffe auf Dritte, befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert ein solches Ereignis länger als drei Monate, kann jede Partei den betroffenen Vertrag ganz oder teilweise kündigen.

16Vertraulichkeit und Datenschutz

16.1Beide Parteien behandeln Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Zugangsdaten der anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende. Mitarbeitende und Subunternehmer werden entsprechend verpflichtet.

16.2Soweit alpatecs personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist alpatecs Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen dazu eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV), die auch die eingesetzten Subauftragsverarbeiter und die technischen und organisatorischen Maßnahmen festlegt.

16.3Personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpersonen verarbeitet alpatecs zur Vertragsabwicklung gemäß der Datenschutzerklärung auf www.alpatecs.com.

16.4alpatecs nennt den Kunden nur mit dessen Zustimmung als Referenz.

17Änderungen dieser AGB

17.1alpatecs kann diese AGB für bestehende Verträge ändern, soweit dies wegen geänderter Rechtslage, behördlicher Vorgaben, Vorgaben von Herstellern oder technischer Entwicklungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Hauptleistungen und Preise werden dadurch nicht geändert; für Preise gilt Punkt 11.

17.2alpatecs teilt Änderungen mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten schriftlich mit (E-Mail genügt) und stellt die geänderten Bestimmungen gegenüber. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist schriftlich, gelten die Änderungen als angenommen; alpatecs weist in der Mitteilung ausdrücklich darauf hin. Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter, und jede Partei kann ihn mit der ordentlichen Frist kündigen.

18Schlussbestimmungen

18.1Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sowie rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Das gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.

18.2Erfüllungsort ist Feldkirch.

18.3Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

18.4Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist ausschließlich das für Feldkirch sachlich zuständige Gericht zuständig. alpatecs kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand klagen.

18.5Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von alpatecs auf Dritte übertragen.

18.6Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

alpatecs · Inhaber Bernhard Rainer · Kapfstraße 59c/3 · 6800 Feldkirch · UID ATU46796105